Aufstiegsverzicht neu geregelt

Im Ernstfall Abstieg

Kein Vorarlberger Verein wagte nach vergangener Saison den Schritt in die Regionalliga West. Deshalb kommt es in dieser Saison zu einer 15er-Vorarlbergliga. Um solchen ungeraden Fällen vorzubeugen, hat der VFV den Auf-/Abstieg neu geregelt. Im Ernstfall droht der Abstieg in jene Liga, in der das 1b-Team beheimatet ist.

Aus www.vfv.at im Wortlaut

"Ab der nächsten Saison hat der Aufstiegsverzicht Folgen. Der "Nicht-Aufsteiger" wird in jene Liga zurück gestuft, in der die 1b-Mannschaft spielberechtigt ist.

Wäre dieses Bestimmung schon in der letzten Saison in Kraft gewesen, hätte sich Vorarlbergliga-Meister Bizau in der 4. Landesklasse wiedergefunden.

Aus den VFV-Bestimmungen

XI. Teilnahmeverzicht

1. a) Die Erklärung eines Vereines, auf den Aufstieg zu verzichten, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Präsidiums in Absprache mit dem Spielausschuss für Kampfmannschaften des VFV.

1. b) Ansuchen eines Vereines um Versetzung in eine niedrigere Spielklasse sind vom Präsidium in Absprache mit dem Spielausschuss für Kampfmannschaften des VFV zu entscheiden.

2. Ansuchen gemäß Punkt (1) müssen spätestens am 15. Mai eines jeden Jahres an den Verband mittels eingeschriebenen Briefes und einer detaillierten Begründung gestellt werden und mit den Unterschriften des Obmannes, Kassiers sowie Schriftführers gefertigt sein und außerdem die Vereinsstampiglie aufweisen. Ebenso ist der Verzichtserklärung ein aktueller Vereinsregisterauszug beizuschließen. Verzichtserklärungen per E-Mail sind ungültig.

3. Nach Stattgeben einer Erklärung oder eines Ansuchens nach Punkt (1) ist ein Widerruf durch den Verein ausgeschlossen.

Grundsätzlich wird bei einem genehmigten Aufstiegsverzicht oder Versetzungsansuchen die Zahl der Absteiger in der nächsthöheren Spielklasse vermindert (siehe Auf- und Abstiegsbestimmungen).

4. Verzichtet der Meister der Vorarlbergliga oder die aufstiegsberchtigten Vereine der übrigen Klassen auf den Aufstieg so werden diese Vereine in jene Leistungsstufe eingegliedert, in der sich nach Vollzug des Auf- und Abstiegs ihre 1b-Mannschaft befindet. Die 1b-Mannschaft des betreffenden Vereins wird in der niedrigsten Leistungsstufe des Landesverbandes eingegliedert. Ist beim betreffenden Verein keine 1b-Mannschaft gemeldet, erfolgt die Eingliederung automatisch in der niedrigsten Leistungsstufe.

Nimmt der Zweitplatzierte der Vorarlbergliga das Aufstiegsrecht wahr (vorausgesetzt es wurde von diesem Verein keine Verzichtserklärung abgegeben), so erwarten den Meister der Vorarlbergliga keine Sanktionen."

 


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