Aufstiegsverzicht neu geregelt
Im Ernstfall Abstieg
Kein Vorarlberger Verein wagte nach vergangener Saison den Schritt in die Regionalliga West. Deshalb kommt es in dieser Saison zu einer 15er-Vorarlbergliga. Um solchen ungeraden Fällen vorzubeugen, hat der VFV den Auf-/Abstieg neu geregelt. Im Ernstfall droht der Abstieg in jene Liga, in der das 1b-Team beheimatet ist.
Aus www.vfv.at im Wortlaut
"Ab der nächsten Saison hat der Aufstiegsverzicht Folgen. Der "Nicht-Aufsteiger" wird in jene Liga zurück gestuft, in der die 1b-Mannschaft spielberechtigt ist.
Wäre dieses Bestimmung schon
in der letzten Saison in Kraft gewesen, hätte sich
Vorarlbergliga-Meister Bizau in der 4. Landesklasse wiedergefunden.
Aus den VFV-Bestimmungen
XI. Teilnahmeverzicht
1. a) Die Erklärung eines Vereines, auf den Aufstieg zu verzichten,
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Präsidiums in Absprache
mit dem
Spielausschuss für Kampfmannschaften des VFV.
1. b) Ansuchen eines Vereines um Versetzung in eine niedrigere
Spielklasse sind vom Präsidium in Absprache mit dem Spielausschuss für
Kampfmannschaften des VFV zu entscheiden.
2. Ansuchen gemäß Punkt (1) müssen spätestens am 15. Mai eines jeden
Jahres an den Verband mittels eingeschriebenen Briefes und einer
detaillierten Begründung gestellt werden und mit den Unterschriften des
Obmannes, Kassiers sowie Schriftführers gefertigt sein und außerdem die
Vereinsstampiglie aufweisen. Ebenso ist der Verzichtserklärung ein
aktueller Vereinsregisterauszug beizuschließen. Verzichtserklärungen per
E-Mail sind ungültig.
3. Nach Stattgeben einer Erklärung oder eines Ansuchens nach Punkt (1) ist ein Widerruf durch den Verein ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird bei einem genehmigten Aufstiegsverzicht oder
Versetzungsansuchen die Zahl der Absteiger in der nächsthöheren
Spielklasse vermindert (siehe Auf- und Abstiegsbestimmungen).
4. Verzichtet der Meister der Vorarlbergliga oder die
aufstiegsberchtigten Vereine der übrigen Klassen auf den Aufstieg so
werden diese Vereine in jene Leistungsstufe eingegliedert, in der sich
nach Vollzug des Auf- und Abstiegs ihre 1b-Mannschaft befindet. Die
1b-Mannschaft des betreffenden Vereins wird in der niedrigsten
Leistungsstufe des Landesverbandes eingegliedert. Ist beim betreffenden
Verein keine 1b-Mannschaft gemeldet, erfolgt die Eingliederung
automatisch in der niedrigsten Leistungsstufe.
Nimmt der Zweitplatzierte der Vorarlbergliga das Aufstiegsrecht wahr
(vorausgesetzt es wurde von diesem Verein keine Verzichtserklärung
abgegeben), so erwarten den Meister der Vorarlbergliga keine Sanktionen."